Löschung von Bewertungen
Löschung von Bewertungen – 2014 entschied der BGH bereits, dass Mediziner es hinnehmen müssen, dass Sie auf Portalen bewertet werden. Auch ohne ihr Einverständnis. Das Gericht sah dies durch das öffentliche Interesse und die freie Arztwahl gedeckt. Die Löschung von Bewertungen sei somit nicht zulässig. Jetzt klagte eine weitere Ärztin – diesmal mit Erfolg.
In der Radiosendung „RPR1“ erklärt Internet- und Reputationsexperte Christian Scherg, wie man reagiert, wenn man in einem Bewertungsportal auftaucht. Das frühzeitige Wissen, dass eine Bewertung stattfindet, sei voraussetzend für eine gute Vorbereitung zur Krisenkommunikation.
Löschung von Bewertungen – unlauterer Wettbewerb auf Bewertungsportalen
Eine Hautärztin hatte geklagt. Ein Bewertungsportal hatte gegen Ihren Willen einen Eintrag geführt, welcher komplett gelöscht werden sollte. Das Verlangen nach der kompletten Löschung ihrer Daten beruhte auf die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Des Weiteren argumentierte sie gegen das Geschäftsmodell der Bewertungsplattform. Werbungen von Konkurrenten würden ihre eigene Praxis benachteiligen. Der Patient sieht somit zu ihrem Profil Werbeanzeigen anderer. Sie hätte um den Eintrag ihrer Praxis nicht gebeten und die laufende Werbung der zahlenden Portal Kunden würde Ihre Praxis benachteiligen.
Man unterscheide dort zwischen zahlenden Mediziner und nicht zahlenden. Zahlende Kunden erkaufen sich Werbeplätze und treten mit einer ausführlichen Selbstdarstellung auf. Nicht zahlende Ärzte werden lediglich mit Basisdaten wie Adresse und Anfahrt geführt. Die Bitte um die Löschung von Bewertungen führt somit zu einer weiteren Klage.
Löschung von Bewertungen – Ein gutes Geschäft für die Bewertungsportale
Das Gegenargument des Bewertungsportals sei die Meinungs- und Medienfreiheit. Gleichzeitig betont es seine Neutralität bei den Bewertungen. Unterschiede bei einzelnen Profilen seien durch die Werbefreiheit gedeckt. Werbliche Anzeigen der Ärzte seien ganz klar gekennzeichnet. Und schließlich verlassen sich potenzielle Kunden auf Bewertungen anderer.
65 Prozent der Deutschen verlassen sich auf eine Kundenbewertung im Internet. Diese Bewertungen werden oftmals von den Plattformanbietern als Wahrheit sublimiert. Dass die Bewertungen von Kunden oder Patienten zu Krisensituationen für die Ärtzte führen, zeigt nicht nur das Beispiel der Hautärztin. Das tatsächliche Ausbrechen eines Dilemmas sollte durch eigene gute Vorbereitung vermieden werden. Gefragt bei Unternehmen und Ärzten ist ein gutes und ganzheitliches Reputationsmanagement. Die Folgen ständiger negativer Bewertungen sind häufig verheerend. Dennoch kann eine gute Reputation wiederhergestellt werden.
Löschung von Bewertungen – Der Arztkittel kann wieder weiß werden
„Das frühzeitige Wissen der Bewertung auf einer Plattform sei wertvoll“, sagte der Reputationsexperte Christian Scherg. Ein regelmäßiges Monitoring kann als Frühwarnsystem weitere negative Bewertungen zeitnah finden und je schneller auf derartige negative Erfahrungesberichte reagiert wird, desto besser. Eine Löschung der Bewertungen kann so erfolgreicher angestrebt werden. Weiter erklärt er beim Radiosender: „…, dass die Zufriedenheit wiederhergestellt werden muss. Auf negative Bewertungen sollte inhaltlich eingegangen werden, um schließlich Stellung zu nehmen.“
Immer mehr Ärzte und Unternehmen werden unvorbereitet Opfer der Negativbewertungen. Ein gezieltes Online Reputation Monitoring ist deshalb unabdingbar. Es ist heute für ein Unternehmen wichtig, relevante Webinhalte im Auge zu behalten. Zukünftige Entwicklungen und potenzielle Risiken für Unternehmen können mit dem Online Reputation Monitoring frühzeitig erkannt werden. Nur so kann man sich auf Krisensituationen vorbereiten und gegebenenfalls Stellung nehmen. Die Löschung von Bewertungen ist somit nicht die richtige Herangehensweise, um seine Reputation wiederherzustellen.