Cybermobbingangriff
Cybermobbingangriff aus dem Internet und dessen Folgen
Der Verlust der eigenen Reputation im Internet durch einen Cybermobbingangriff ist das Thema des WDR Magazins Menschen hautnah. Reputationsmanager Christian Scherg, der mit seiner Agentur REVOLVERMÄNNER, oft mit ähnlichen Fällen konfrontiert wird, erklärt die Mechanismen dieser Angriffe aus dem Netz und welche Folgen sie haben können.
Cybermobbingangriff und Rufmord im Internet
Die Zahl der Opfer hinterhältiger Rufmordattacken im Internet steigt. In einem Interview des WDR-Magazins “Menschen hautnah” setzt sich Christian Scherg, Gründer und CEO der Reputationsagentur REVOLVERMÄNNER GmbH, mit dem Phänomen Cybermobbing auseinander.
Ein Cybermobbingangriff zerstört Leben
Der Reputationsexperte betont, wie wichtig der Ruf einer Person im Internet ist. Heute googelten die meisten Menschen ihr Gegenüber vor dem ersten Treffen. Gerade bei der jüngeren Generation, die von klein auf in den sozialen Medien aktiv sei, lasse sich über die Suchmaschine ein beinahe lückenloser Lebenslauf rekonstruieren. Umso zerstörerischer wirkt eine Cybermobbingattacke auf den Betroffenen. Scherg erzählt das Beispiel eines Anwalts, der zum Opfer ungerechtfertigter Pädophilievorwürfe wurde. Die Anschuldigungen erschienen bei Google in den ersten drei Sucheinträgen zu seinem Namen. Der Jurist verlor seine Stelle und geriet in eine schwere Depression. Über Jahre musste er medizinisch betreut werden. Pädophilie und Rechtsradikalismus gehören nach Scherg zu den Hauptvorwürfen bei Mobbingattacken im Web. Kein Wunder, gibt es doch kaum Anschuldigungen, die belastender sind für den Ruf einer Person. Regelmäßig ist der Düsseldorfer Reputationsmanager überdies mit Frauen konfrontiert, die von ihren Kollegen mit üblen Fotomontagen auf Pornoseiten bloßgestellt wurden.
Einen Cybermobbingangriff bekämpfen
Ein großes Hindernis im Kampf gegen eine Rufmordkampagne im Internet sieht Scherg in der rechtlichen Handhabe. Stehe der Server, über den die Angriffe erfolgten, im Ausland, sei die deutsche Justiz machtlos. In vielen Ländern existiere nicht einmal eine Impressumspflicht, sodass sich nicht herausfinden lasse, wer für die Inhalte einer Seite verantwortlich sei. Dennoch sei eine Privatperson Cybermobbing-Angriffen nicht schutzlos ausgeliefert. Der Experte rät, entsprechende Inhalte bei Facebook zu melden respektive bei Google einen Löschantrag für inkriminierende Suchtreffer zu stellen. Anders als bei Großkonzernen seien bei Privaten nur wenige Sucheinträge betroffen. Deshalb erreiche der Angegriffene durch die Löschung mit wenig Aufwand viel. Zusätzlich empfiehlt Scherg, den Attacken gezielt eigene Inhalte entgegenzusetzen. Wichtig sei, den eigenen Ruf im Internet kontinuierlich zu pflegen. Dabei helfe die Einrichtung eines Frühwarnsystems. Der Nutzer könne sich beispielsweise durch Google Alerts informieren lassen, wenn neue Suchtreffer zum eigenen Namen auftauchten.
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