Christian Scherg bei Beckmann
Am 13. September war Christian Scherg zu Gast in der ARD Talkrunde Beckmann mit dem Titel “Rufmord und Verleumdung im Internet“. Bestimmendes Thema des Abends war die Klage von Bettina Wulff gegen den Suchmaschinengiganten Google.
Die ehemalige First Lady Bettina Wulff klagt gegen Google, damit die Suchmaschine bei der Eingabe von Bettina Wulffs Namen nicht mehr negativ konnotierte Suchbegriffe vorschlägt. Diese Suchbegriffe waren vor Jahren in Politkreisen gestreut worden und fanden ihren Weg ins Internet, wo sie nur noch wenig Beachtung fanden. Durch die Klage gegen Google und die gleichzeitige Veröffentlichung ihres Buches Jenseits des Protokolls wurde das Thema publik und die Google Suggest waren in aller Munde.
In der Sendung, in der neben Journalisten auch Betroffene diskutierten, war der REVOLVERMÄNNER-Geschäftsführer Christian Scherg als Online-Experte geladen. Scherg erklärte Reinhold Beckmann, den Studiogästen und dem Fernsehpublikum, wie die Suchmaschine Google und die Autovervollständigung im Detail funktioniert. Dabei führte er vor, dass negative Begriffe auch bei anderen öffentlichen Personen, hier konkret an Bundeskanzlerin Angela Merkel, vorgeschlagen werden.
Google, das nach eigenen Angaben bereits fünf Prozesse dieser Art in Deutschland für sich entscheiden konnte, weist darauf hin, dass die angezeigten Suchbegriffe durch Nutzeranfragen generiert werden. Was Google jedoch unerwähnt lässt ist die Tatsache, dass durch die Anzeige der Suggests sich diese immer weiter verfestigen und in der Nutzerwahrnehmung nicht selten dazu führt, dass die Google Suggests für Tatsachen gehalten werden.
Christian Scherg erläuterte dem Publikum und den Gästen die Thematik und nahm auch am zweiten Teil der Talkrunde teil, als Cybermobbing-Opfer von ihren Erfahrungen berichteten. Scherg betonte, dass man sich aktiv im Web dagegen rüsten sollte. Wenn es zudem zu ernsthaften Beleidigungen, Rufmord oder übler Nachrede kommt, ist der Weg zum Anwalt unvermeidbar.