Google-Löschungen
Das Handelsblatt berichtet am 10. und 11. Juli 2014 über die Möglichkeit, durch das Entfernen von unliebsamen Inhalten direkten Einfluss auf die eigenen Suchergebnisse ausüben zu können. In beiden Artikeln kommt auch REVOLVERMÄNNER-Geschäftsführer Christian Scherg zu Wort.
In beiden Artikeln des Handelsblattes geht es um die Möglichkeit für Nutzer, Links aus den Google-Suchergebnissen löschen zu lassen. Hierfür hat Google ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt, Konkurrent Yahoo (Bing) will in Kürze nachziehen. Reputationsmanager Christian Scherg berichtet, dass etwa 10-15 Anfragen pro Woche bei der REVOLVERMÄNNER GmbH zu diesem Thema eingehen. Der Online Experte betont, dass vor allem ältere Artikel eine Chance auf Entfernung haben. Auch Links, die sehr sensible Daten von öffentlichen Personen wie Wirtschaftslenkern beinhalten, haben gute Lösch-Chancen. In einigen Fällen konnten die REVOLVERMÄNNER bereits erfolgreiche Löschungen durchführen, vier bis sechs Wochen dauert in etwa die Bearbeitung seitens Google.
Im Artikel „Google wird zum Richter über die Privatsphäre“ berichtet das Handelsblatt über die Gründung eines Lösch-Beirats von Google, in dem auch die deutsche Politikerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger sitzt. REVOLVERMÄNNER-Geschäftsführer Christian Scherg wurde als Experte vom Handelsblatt für den Artikel befragt.
Christian Scherg erläutert, warum er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwiespältig sieht. Es hilft zwar dabei, Inhalte zu entfernen, die auf ausländischen und nur schwer greifbaren Servern liegen. Allerdings bemängelt er, dass im Prinzip jeder jedes Ergebnis löschen lassen könnte: „Wenn jemand missliebige Berichterstattung löschen lassen kann, ist das eine erhebliche Einschränkung für die Presse- und Meinungsfreiheit. Es ist nicht gut, wenn sich ein schwarzes Schaf reinwaschen kann.“ Der Hinweis von Google unterhalb der Suchergebnisse – „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ – trage zwar dazu bei, bei Personensuchen skeptischer zu werden, eine umfangreiche Informationssuche ist durch das Urteil allerdings kaum noch gegeben.