Das bin ich nicht mehr
Der Radiosender DRadio Wissen berichtet über das EuGH-Urteil, welches Internetnutzern das „Recht auf Vergessen“ einräumt. Das bedeutet, dass Google & Co. Suchergebnisse von Privatpersonen auf Nachfrage aus dem Index entfernen muss. DRadio Wissen beleuchtet das Urteil anhand von zwei Beispielen und spricht im Interview mit REVOLVERMÄNNER-Geschäftsführer Christian Scherg.
Christian Scherg weist darauf hin, dass es ein richtiges Vergessen im Internet nicht gibt. Durch das EuGH-Urteil verschwinden zwar Suchergebnisse, der eigentliche Inhalt ist jedoch weiterhin über die jeweilige Webseite aufrufbar. In der täglichen Arbeit ist es die Mischung aus Content und Technik, die dabei hilft, positive Inhalte über Personen und Unternehmen im Web zu verbreiten und so ein positives Image zu erzeugen. So sollen alte, unerwünschte Inhalte in den Hintergrund rücken und von neuen, positiven Inhalten überlagert werden oder diese sinnvoll zu verbinden.