Bilder im Netz löschen
Bilder im Netz löschen klingt einfach, ist es aber nicht. Wer private Fotos öffentlich zugänglich macht, muss damit rechnen, dass diese zu fremden Zwecken genutzt werden. Nicht immer ist dies auch im eigenen Sinne, gerade wenn etwas zu sehen ist, das eigentlich nur für die Freunde bestimmt war oder aus dem Kontext gerissen als problematische Situation gewertet werden könnte. Wie es möglich ist diese Bilder wieder zu löschen erklärte Krisenkommunikationsexperte Christian Scherg live im Studio in der Aktuellen Stunde des WDR.
Bilder im Netz löschen – Ein Bild kann zu einem großen Problem werden
Ein Foto von der Party am Wochenende, das der Chef lieber nicht zu Gesicht bekommen sollte. Der Autoverkäufer, der begeistert im Wagen der Konkurrenz sitzt. Oder ein harmloses Bild wird bewusst dafür eingesetzt, den eigenen Ruf zu zerstören. Wie beispielsweise bei dem syrischen Flüchtling Anas Modamani, der 2015 ein Selfie mit Merkel schoss, welches danach zur Hetze gegen Flüchtlinge missbraucht wurde. All dies sind Szenarien, die das Potential bieten, der Reputation einer Person nachhaltig großen Schaden zuzufügen und weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können.
Wer Bilder bei Facebook und Co. postet, der muss sich darüber bewusst sein, dass diese nicht nur im privaten Fotoalbum landen, sondern öffentlich zugänglich sind – und im schlimmsten Fall missbraucht werden können.
Bilder im Netz löschen – Diese Möglichkeiten hat man
Diese Bilder anschließend wieder zu löschen ist sehr schwer und kann sogar unmöglich sein. Gerade wenn sie einmal über verschiedene Kanäle weitergeleitet wurden wird es problematisch. Deshalb empfiehlt Internetexperte Christian Scherg, Fotos, die im Netz veröffentlicht werden, in jedem Fall zu schützen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Verwendung von Wasserzeichen oder eine bewusst geringe Auflösung, die eine Weiterverwendung unmöglich machen.
In jedem Fall empfiehlt es sich aber, die Verwendung von Bildern ausdrücklich zu verbieten, da jedes Foto erst einmal dem Urheberrecht unterliegt und nicht ohne weiteres veröffentlicht werden kann. Somit hat man zumindest Aktenlage geschaffen, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.