Cybermobbing Strafen
Cybermobbing Strafen werden allseits gefordert und sind dringend nötig. Dass Cybermobbing-Täter in den meisten Fällen keine Konsequenzen ihrer Taten fürchten müssen – auch nicht im strafrechtlichen Bereich – hängt in erster Linie mit der öffentlichen Wahrnehmung des Problems zusammen. Selbst Polizeibehörden tun Cybermobbing vielfach als Jugendstreich und Kavaliersdelikt ab. Was fehlt, ist eine rechtsrelevante Definition von Cybermobbing als Straftatbestand, wie Christian Scherg im MDR-Podcast “Deine Meinung” betont.
“Ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz existiert derzeit leider nicht”, erklärt Christian Scherg, Experte für Krisenkommunikation und Mobbing-Abwehr. “Alles, was derzeit bleibt, ist das Zurückgreifen auf die bestehende Rechtsprechung, beispielsweise Beleidigung nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch (StGB) oder Verleumdung nach nach Paragraph 187 StGB.” Cybermobbing Strafen, die auch jetzt schon greifen.
Eine polizeiliche Anzeige wegen Mobbings ist zwar theoretisch möglich, lässt sich allerdings nur bei entsprechender Beweislage durchsetzen. “Und die wiederum erfordert einige Umwege”, sagt Christian Scherg, “eben über die Tatbestände Beleidigung oder Ähnliches. Derzeit kann eine Anzeige nur über die Inhalte des Mobbings auf den Weg gebracht werden, nicht über den Tatbestand des Mobbings selbst.”
Da im Fall einer Strafanzeige auch die Staatsanwaltschaft besonderen Informationsbedarf über die Inhalte an den Tag legt, ist vor allem die möglichst lückenlose Dokumentation aller Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung. “Und genau das ist das Problem beim heutigen Prozedere: Dokumentation ist langwierig, umständlich und psychologisch belastend.”
Beweisführung führt zu psychischen Problemlagen
“Dokumentieren bedeutet für das Opfer die Rückkehr an den Tatort”, erläutert der Krisenkommunikations-Experte. Der oder die Betroffene muss sich immer und immer wieder in genau den Foren, Chats und Communities aufhalten, in denen ihm oder ihr Leid angetan wurde. Das kann zu schwerwiegenden psychischen Belastungen und Traumata führen.”
Erschwerend kommt hinzu, dass die Dokumentation einer Cybermobbing-Attacke in vielen Fällen über lange Zeiträume hinweg erfolgen muss, nicht selten sogar über Jahre hinweg. Erst, wenn die Dokumentation eine gewisse Informationsdichte und Substanz erreicht, ist die Staatsanwaltschaft bereit, sich damit zu beschäftigen.
Und selbst dann ist längst nicht sicher, dass die Täter tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Vielfach sind die Beweise nach Bewertung von Ermittlungsbehörde oder Gericht nicht stichhaltig genug, um zu einer Verhandlung mit anschließender Verurteilung zu führen.
Cybermobbing als globales gesellschaftliches Phänomen
Weltweit gibt es derzeit rund 150 Millionen Schüler und Schülerinnen, die unter Mobbing zu leiden haben. Alleine in Deutschland ist die Zahl auf nunmehr etwa 500.000 angewachsen. Obwohl es zur Spielart Cybermobbing noch keine statistisch erfassten Zahlen gibt, lässt sich annehmen, das etwa 80 Prozent aller Mobbingfälle mit Jugendlichen im Internet stattfinden.
Auch Mobbing am Arbeitsplatz hat sich zu einem relevanten Thema entwickelt. besonders schwerwiegend ist hier das Mobbing durch Vorgesetzte oder den Chef – das so genannte Bossing – mit dem unliebsame Mitarbeiter zur Kündigung gedrängt werden sollen.
Rufmordkampagnen können kriminelle Ausmaße annehmen – Zeit für Cybermobbing Strafen
Dass Cybermobbing durch den extrem viralen Charakter des Mediums zu massiven Rufschädigungen bis hin zu Suizidgedanken führen kann, ist für Christian Scherg seit langem keine neue Erkenntnis. “Da ist beispielsweise dieses 15-jährige Mädchen, das unter einem in Umlauf gebrachten Video zu leiden hat. Es zeigt eine Person in Kapuzenjacke, die im Fluss Hundewelpen ertränkt”, berichtet der Anti-Mobbing-Fachmann. “Das Problem dabei: Die Aufnahme einer fremden Person wurde mit ihrem Namen versehen, was ihr über Jahre hinweg anhaftete.”
Das Hundemörder-Video ist ein anschauliches Beispiel für die Brisanz des Themas. “Das Mädchen wurde nicht nur durch die Täter gemobbt, sondern nach der Verbreitung des Videos über Jahre hinweg auch von großen Teilen der Internetgemeinde.”
Die verhängnisvolle Konsequenz für das Mobbingopfer liegt im Gedächtnis des Internets begründet. Selbst der Umzug an einen anderen Ort und der zweimalige Schulwechsel brachten keine Abhilfe. “Egal, wo sich das Opfer aufhält – die Postings im Internet bleiben bestehen, und damit auch das Problem”, sagt Christian Scherg.
Eine absolute Lösung des Problems gibt es nicht. “Zwar konnten wir im Rahmen unserer Dienstleistung den Großteil der rufschädigenden Inhalte aus dem Internet entfernen”, berichtet der Kommunikationsexperte. “Das eigentliche Problem bleibt aber: So aufwendig das Löschen von Inhalten nach der viralen Verbreitung ist, so einfach ist es für die Täter, mit ein paar Mausklicks eine neue Cybermobbing-Kampagne auf den Weg zu bringen. Dem ist nur wirksam zu begegnen, wenn Cybermobbing endlich zur strafbaren Handlung erklärt wird.”