Cyberstalking
Der angeblich „schlimmste Cyberstalking-Fall der Schweiz“ sorgt momentan für Aufsehen. Eine Schweizerin wird gestalkt und öffentlich auf das Schärfste bloßgestellt.
Der Täter, hinter dem sie ihren Ex-Partner vermutet, verspottet sogar die Polizei. Dennoch konnte bisher nichts Wirkungsvolles gegen ihn unternommen werden. Auf Blick.ch erklärt Christian Scherg, was man in einem solchen Falle von Cyberstalking unternehmen kann.
Cyberstalking – die Hölle für die Betroffenen
Sie trennte sich von ihrem Mann und einige Zeit später tauchten Homepages auf, auf denen sich die Schweizerin angeblich als Prostituierte anbietet, Nacktbilder sowie eindeutige Angebote mitsamt ihrer Adresse veröffentlicht.
Für sie der Beginn eines Martyriums, da sie nichts von alldem selbst hochgeladen hat. Sehr schnell gibt es einen Verdächtigen: Den Ex-Partner der Frau. Sie erstattet Anzeige, verbringt Stunden bei der Polizei, doch diese ist scheinbar machtlos. Auch wenn zeitweise ein Polizist nur damit beschäftigt ist, die Seiten löschen zu lassen, tauchen sie kurze Zeit später bereits wieder auf.
Der Stalker verspottet sogar die Polizei; verhöhnt sie damit, dass er sich in London befinde und so ungehindert weitermachen könne.
Mit Cyberstalking beginnt für die Betroffenen meist die Hölle – doch die Täter sind schwer zu fassen und die diffamierenden Inhalte meist noch schwerer zu löschen. Der Cyberstalking-Experte Christian Scherg, der sich mit seiner Firma REVOLVERMÄNNER GmbH dem Kampf gegen den digitalen Rufmord verpflichtet hat, weiß, was Opfer solcher Attacken in einem derartigen Fall tun sollten.
Cyberstalking – Das kann man tun
„Das Veröffentlichen von Intimfotos ohne Einverständnis gehört zu den skrupellosesten Rachefeldzügen“, so der Experte. Er rät Opfern von Cyberstalking dringend, dem drohenden sozialen Untergang schnell etwas entgegen zu setzen. Die wichtigsten Schritte in einem solchen Fall sind zunächst die Beweissicherung durch Screenshots und die Meldung und Sperrung der Inhalte auf Suchmaschinen.
Auf jeden Fall sollte auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bis der Täter gefunden ist, rät er zu einem regelmäßigen Monitoring, bei dem jemand kontinuierlich und engmaschig das Netz nach schädigenden Inhalten durchsucht und diese meldet und löscht.
Leider ist dies in der Realität nicht immer ganz unkompliziert, da gerade der Internet Gigant Google sehr träge ist. Scherg rät daher zu Ausdauer, wenn es darum geht, Inhalte löschen zu lassen. Haben die Plattformbetreiber ihren Sitz im Ausland, ist es zumeist noch schwerer, Inhalte zu sperren. „Plattformbetreiber mit Sitz im Ausland sind oft wenig kooperativ. Beispielsweise über russische Server den Inhaber einer Webseite ausfindig zu machen, ist schwierig bis unmöglich.“
Wenn jedoch ein konkreter Verdacht auf Cyberstalking besteht, ist es möglich, dem Täter das Handwerk zu legen. Bei genügend Indizien kann im oben beschriebenen Fall beispielsweise ein Rechtshilfegesuch fruchten, der zu Hausdurchsuchungen oder einer Fahndung im Ausland führt.