Das Recht auf Vergessen
Mitte Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass Menschen ein „Recht auf Vergessen“ im Internet haben.
Im konkreten Fall hat ein Spanier Google verklagt, dass Berichte über die rund 15 Jahre zurückliegende Zwangsversteigerung noch immer im Suchindex angezeigt werden. Obwohl dies richtig ist, hat der Mann Google verklagt und Recht bekommen. Für Google bedeutet dieses Urteil, dass auf Anfragen von nicht öffentlichen Personen Ergebnisse aus den Suchergebnissen entfernt werden müssen.
Der Radiosender hr1 des Hessischen Rundfunks hat über das Urteil berichtet und Reputationsexperte Christian Scherg, Geschäftsführer der REVOLVERMÄNNER GmbH, zu diesem Thema befragt. Er erklärt den Hörern, was das EuGH-Urteil konkret bedeutet, wie man einen Löschantrag bei Google und anderen Suchmaschinen stellt und welche Auswirkungen das „Recht auf Vergessen“ auf die Meinungsfreiheit im Web hat.