Die Lügen der Ex löschen
Nach dem EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ für Privatpersonen im Internet können Internetnutzer negative Links aus den eigenen Suchergebnissen löschen lassen. Die Tageszeitung FAZ befragte REVOLVERMÄNNER-Geschäftsführer Christian Scherg zum Urteil.
Für Christian Scherg sind es vor allem alte und nicht mehr aktuelle Ergebnisse, die Nutzer durch Google aus dem Suchindex löschen lassen sollten. „Wenn sich persönliche Lebensumstände oder Auffassungen geändert haben, stimmen solche Inhalte nicht mehr mit dem Bild überein, das ein Mensch aktuell darstellt“, erklärt Scherg. Ein weiteres Beispiel: wenn der Ex-Freund oder die Ex-Freundin im Internet Unwahrheiten verbreitet, können die Betroffenen sich von nun an zumindest in der Form wehren, dass die Ergebnisse nicht mehr über Google auffindbar sind.