Von Ärzten, die uns als Filmstars behandeln
Digitale ärztliche Diagnose: Dr. Klaus Brinkmann hätte da nicht mitgespielt: Telemedizin statt Telenovela. Doch das ist der Trend: Wenn man schon seine Medikamente ohne Besuch in der Apotheke ordern kann, warum dann noch selbst zum Doktor in die Praxis? Schließlich bietet das Internet Infobörsen, Chatbereiche und Video-kommunikation. Tatsächlich gibt es längst Plattformen, für den virtuellen Arztbesuch.
Arzt vs App
Das bringt zwar keine automatische Gesundung, erspart aber Langeweile im Wartezimmer und manchen Euro. Denn das virtuelle Sprechzimmer ist billiger als ein Arztbesuch. Je nach Anbieter sind Erstkontakte oder sogar ganze Sprechstunden mit Diagnosen kostenlos. Das freut private Selbstzahler und auch Krankenkassen wissen‘s zu schätzen, wenn’s billiger wird. Aber auf wessen Kosten? Wer zahlt drauf?
Besser als Dr. Google
Auf einen Händedruck zur Begrüßung muss der Digitalpatient ebenso verzichten wie auf Abtasten, Nachfühlen und Einrenken. Gut, wer seine Webcam richtig scharf stellt, der kann dem Arzt die Zunge rausstrecken und auch andere Körperregionen per Video-Streaming übertragen. Und das ist mehr, als die ergoogelte Selbstdiagnose, die fraglichen Symptomen schreckliche Erkrankungen zuordnet.
Die Digitale ärztliche Diagnose ist nicht was für Cyberchonder
Der Online-Doktor hilft nicht nur dem Cyberchonder. Auf Reisen, bei der Arbeit oder unbeweglich daheim kann er Rat und Hilfe leisten. Hierbei liefern Apps Informationen, die Ärzte auf Entfernung nicht selbst ermitteln können: Puls, Blutdruck, Sauerstoffsättigung und Lebenswandel dokumentieren Handys über Armbänder, Ohrhörer, Brustgurte und Fußfesseln, die wir uns selbst anlegen. Auch wenn die App fürs CRT noch fehlt, durchleuchtet werden wir längst.
Fazit
Dass der behandelnde Arzt auf diese Informationen Zugriff erhält, mag noch angehen, doch die Begehrlichkeiten werden wachsen. Wer sich seiner Krankenkasse als Online-Patient offenbart, kann sicherlich mit satten Rabatten rechnen. Fett, Alkohol, Zigaretten und Risikogruppen ausgenommen. Wer sich als Patient vor Mitwissern schützen will, muss zwischen Arzt und Patient auf einen gesicherten Datenstrom achten, der Mitschnitte der Konsultation verhindert und die Daten im Lande behandelt.
Die ärztliche Schweigepflicht genügt nicht, wenn‘s E-Health Lücken hat. Das hat es in der Schwarzwaldklinik nicht gegeben.