Das Neuste von Google, Kununu & Co.
In den vergangenen Wochen haben sich einige Änderungen für das Wesen der Online Reputation ergeben, die die REVOLVERMÄNNER Ihnen nicht vorenthalten wollen. Kurz zusammengefasst:
Die Google Snippets verändern in großem Stil ihr Layout, Suchergebnisse werden nur noch standortabhängig ausgespielt, bei Kununu gibt es jetzt ebenfalls “Fragen und Antworten” und vor einem deutschen Gericht siegt die Suchmaschine wieder einmal gegen einen Unternehmer im “Recht auf Vergessen”.
Mehr Einblick, als man manchmal möchte…
So manch einem Unternehmer, Geschäftsmann oder ganz normalen Privatleuten machen Google-Ergebnisse zu schaffen, in denen man (schon vor Betreten der eigentlichen Website) Rufschädigendes über sich lesen kann. Ist die Meta Description, so wie bisher, relativ kurz gehalten, gab es noch die Chance dass nicht allzu viel von dort ans Tageslicht kam.
Nun hat Google erst in Amerika, und nun auch in Deutschland, ein Update ausgerollt. Die Meta Description nimmt nun für viele Suchergebnisse nicht mehr maximal 155/170 Zeichen ein, sondern kann bis zu 320 Zeichen zeigen.
Einer der obersten Google-Verantwortlichen, John Mueller, hat sich in einem Tweet zu Wort gemeldet:
Angeblich hat es nie eine Beschränkung der Metabeschreibung gegeben, aber das kann ja nur ein Zufall sein… Für viele Marketer ist dies natürlich eine Chance, mehr Informationen ihrer Website anzupreisen, für andere gilt, insbesondere im Online Reputation Management, gezielt längere Descriptions anzusteuern, mit denen man negative Resultate “below the fold” drücken kann.
Google und Kununu launchen fast gleichzeitig Q&A
Vergangenes Quartal berichteten wir über das neue Google Feature der “Fragen und Antworten”. Inzwischen können Sie diese nicht nur mehr auf mobilen Geräten sehen, sondern auf allen. Seit kurzem hat die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu das gleiche implementiert.
Auch hier gilt das Anonymitätsprinzip; durch eine einfache Registrierung als Nutzer kann jeder Internetnutzer bei Kununu unkritische und kritische Fragen zu einem Unternehmen stellen. So kann unter minimalem Aufwand großer Schaden angerichtet werden, sollte jemand seinen Frust in Form diffamierender Fragen loswerden.
Google Suchergebnisse nur noch vom jeweiligen Standort
Haben Sie im letzten Urlaub einmal Ihr Handy gezückt, um sich zu einem bestimmten deutschen Begriff die Nachrichten ausspielen zu lassen? Gut möglich, dass Sie damals schon etwas italienischere oder englischere Ergebnisse als gewöhnlich gesehen haben.
Google spielt seit kurzem für jegliche Suchanfragen nur noch die Ergebnisse aus, die für den jeweiligen Standort gelten. Die Länderversion spielt dabei keine Rolle mehr. Befinden Sie sich in Moskau, erhalten Sie zur Suchanfrage “Kreml” auch bei google.de keine rein deutschen Suchresultate mehr.
Für Sie wichtig: Betreffs Ihrer Rechte ändert sich nichts. Google-Löschanträge werden weiterhin genauso bearbeitet wie vorher, sollten aber aus dem jeweiligen Land gestellt werden, auf dessen Recht Sie sich berufen.
Apropos Rechte…
Unternehmer unterliegt Google bzgl. 6 Jahre alter Suchanfrage
Vor dem Landgericht Frankfurt (Az.: 2-03 O 190/16) wurde jüngst gegen einen Unternehmer entschieden, der gegen das Erscheinen einer Berichterstattung aus dem Jahre 2011 über ihn bei Google geklagt hatte.
Die Richter wiesen die Klage vollumfänglich ab. In den entsprechenden redaktionellen Artikeln ging es um finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens und Erkrankungen des Unternehmers, die laut Gericht vor dem öffentlichen Interesse auf Berichterstattung nicht geschützt seien, und daher auch von Suchmaschinen verarbeitet werden können.
Wer heutzutage einen Neuanfang machen will, kann sich also nicht in jedem Fall auf das “Recht auf Vergessen” berufen, sondern sich anderer Mittel des Personal Reputation Management bedienen.