Von Geistern, die sich im Internet tummeln
Dabeisein ist alles. Das Lebensmotto gilt im Internet über den Tod hinaus. Der digitale Nachlass hat Bestand: Ob in Facebook oder Twitter, in Xing oder LinkedIn, auf Web Visitenkarten oder in Blogs, in E-Mail Postfächern oder Foren, bei eBay oder Amazon, im Internet herrscht ewiges Leben. Wer nicht auf Dauer in dieser Web-Schattenwelt herumgeistern will, sich selbst Vergänglichkeit wünscht, der sollte Vorsorge treffen.
In einer Art digitalem Testament lässt sich regeln, was nach dem Tod mit den eigenen Online-Aktivitäten geschehen soll. In dem Papier sollte dezidiert stehen, wie und wer Zugriff auf die Accounts erhält, also Zugangsdaten wie Nutzername oder E-Mail-Adresse und Passwort. Dazu eine kleine Anleitung, wie die Beiträge und das Konto gelöscht oder gekündigt werden können.
Vor allem aber sollte man im digitalen Testament auch festlegen, was mit den gespeicherten Daten geschieht – übrigens auch mit denen auf der heimischen Festplatte und im E-Mail-Programm. Denn nicht alles ist für aller Augen bestimmt.
Gut, wenn die Hinterbliebenen nicht lange suchen müssen: Ein deutlich beschrifteter Umschlag, in der Schreibtischschublade oder beim besten Freund hinterlegt, hilft handeln. Wer sich diese Mühe rechtzeitig macht, erspart seinen Erben viel Arbeit. Fehlen diese Informationen, müssen die Nachkommen nämlich mit offiziellen Dokumenten, wie der Sterbeurkunde nachweisen, dass sie zur Auflösung des Kontos berechtigt sind. Das ist bei Geldinstituten nicht viel anders: Ein ordentliches Testament erspart unnötige Auseinandersetzungen und gibt Zeit zum Trauern.
An der Trauerarbeit können übrigens auch die Bekannten des Toten online teilhaben: So werden Blogs bisweilen zu Kondolenzbüchern gewandelt und Facebook bietet die Möglichkeit, die Chronik eines Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu versetzen, in der Freunde ihr Beileid posten. Wer also nicht als digitaler Geist durch das Internet spuken will, sollte zu Lebzeiten vorsorgen.