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Pranger Videos: Ein Straftatbestand mit verheerenden Folgen

Pranger VideosHeimlich oder auch nicht heimlich gefilmt oder fotografiert zu werden, in Situationen, die eigentlich nicht in die Öffentlichkeit gehören, ist bereits eine unangenehmen Situation. Wenn diese Videos oder Fotos dann aber auch noch im Internet landen, kann das unschöne Folgen haben. Schlecht, wenn der Chef sieht, dass man mit dem Bier in der Hand im Stadion steht, obwohl man eigentlich krank geschrieben ist, unangenehm, wenn die Freundin ein Video auf Facebook entdeckt, auf dem der Partner gerade eindeutig zweideutig mit einer Fremden tanzt.

Den wenigsten Menschen ist bewusst, dass sie dem Veröffentlichen von Fotos und Videos auf z.B. Facebook eine Straftat begehen. Sie missachten das Recht am eigenen Bild und damit das Persönlichkeitsrecht desjenigen, der auf dem Bild oder dem Video zu erkennen ist. Denn ohne dessen Zustimmung darf das Bild nicht veröffentlicht werden.

Existenziell bedrohlich wird es, wenn, wie in diesem Fall, Unbekannte Prostituierte und deren Freier unbemerkt filmen und diese Pranger Videos bewusst ins Netz stellen. Schwer, ja fast unmöglich ist es, diese Videos zu löschen bzw. löschen zu lassen.

Und das, obwohl die Betroffenen einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung haben und den heimlichen Hobbyfilmer sogar Freiheitsstrafen erwarten würden. Das aber lässt sich nur schwer durchsetzten, da die Filmer in der Regel unbekannt sind.
Außerdem verbreiten sich diese Pranger Videos mit rasender Geschwindigkeit im Netz, sodass es schier unmöglich ist, alle Filme zu finden und löschen zu lassen.